Wann kommt ein Mandat zustande?
Unser Ziel ist es, zu transparenten Konditionen zu arbeiten. Daher kommt ein Mandat erst zustande, wenn Sie und wir uns darüber verständigt haben, welche Leistungen Sie von uns erwarten und welches Honorar dafür anfällt. Kontakte über unsere Web-Site bleiben für Sie wie für uns zunächst unverbindlich.
Das soll nicht nur Klarheit schaffen und gewährleisten, dass keine Interessenkollissionen entstehen, sondern erlaubt uns auch, Sie an andere Kolleginnen und Kollegen zu verweisen, wenn wir der Auffassung sind, dass Ihr konkreter Fall optimal nicht von uns, sondern von einem Kollegen bearbeitet werden kann.
Vergütung
Wir treffen bei Übernahme des Mandats im beiderseitigen Interesse eine ausdrückliche Vereinbarung über das Honorar - seien es zeitabhängige Honorare oder Pauschalen für einzelne Arbeitsschritte. Auch hier gilt volle Transparenz; versteckte Kosten gibt es im Rahmen unseres Honorars nicht. Nicht beeinflussen können wir Kosten, die von Dritten in Rechnung gestellt werden: etwa Gerichtskosten, Verwaltungsgebühren oder Sachverständigenkosten. Solche Kosten werden von einer Honorarvereinbarung nicht erfasst.
Sofern ausnahmsweise keine besonderen Vereinbarungen getroffen werden, richtet sich unser Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Das Honorar ist in den meisten Fällen abhängig vom Wert der jeweiligen Angelegenheit. Wie viel das sein könnte, können Sie mit unserem Kostenrechner überschlägig selbst kalkulieren.
Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, müssen wir gesondert vereinbaren, wie sich das auf Ihre Verpflichtung zur Vergütung auswirkt. In der Übernahme eines solchen Mandats liegt kein stillschweigender Verzicht auf den Vergütungsanspruch gegenüber unserem Mandanten - auch nicht in Höhe einer etwaigen Selbstbeteiligung.
Mandate, für die Anspruch auf Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe besteht, bedürfen einer besonderen Vereinbarung. Wir gehen angesichts des Schwerpunkts unserer Tätigkeit in der Regel davon aus, dass ein solcher Anspruch nicht besteht und übernehmen daher keine Haftung für den Fall, dass sich nach Mandatsübernahme ergeben sollte, dass ein solcher Anspruch besteht oder bestanden hätte. Das gilt natürlich nicht, wenn wir im Rahmen der regulären Bearbeitung des Mandats hierauf konkrete Hinweise erhalten.
Korrespondenz
Wir nutzen im Rahmen unseres Kanzleibetriebs intensiv die Möglichkeiten elektronischer Kommunikation. Für sensible Korrespondenz, die nach Rücksprache mit Ihnen per E-mail erfolgen soll, bieten wir ausdrücklich verschiedene Formen der Verschlüsselung und Signatur an, deren Einsatz wir auch gerne erläutern. Auf die Risiken unverschlüsselter E-Mails weisen wir ausdrücklich hin.
Haftung
Unsere Haftung beschränkt sich - außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - auf die jeweilige Leistung unseres Haftpflichtversicherers. Dies sind derzeit 2.500.000,-- Euro im Einzelfall. Sollten Sie abweichende Haftungsregelungen wünschen, müssen wir dies gesondert schriftlich vereinbaren.
Checkliste
Was sollten Sie uns an Informationen zur Verfügung stellen?
(Wenn Sie Zeit und Kosten sparen wollen, bemühen Sie sich zunächst selbst um die schriftliche Deckungszusage Ihres Versicherers; ist dies unsere Aufgabe, entstehen hierdurch zusätzliche, nicht durch die Versicherung gedeckte Kosten)
Kanzlei Sosalla
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