Wie hoch Ihr evtl. Prozessrisiko ist, können Sie hier für den Standardfall leicht berechnen.
Sie können sich auch ein Bild davon verschaffen, was geschieht, wenn Sie - oder Ihr Gegner - in Berufung gehen. Nach dem seit dem 1.7.2004 geltenden Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) kommt es nicht mehr darauf an, ob Beweis erhoben wird.
Bitte beachten Sie:
Die hier errechneten Werte können nur einen ersten Anhaltspunkt geben
und sind auf einen "Standardfall" bezogen, wobei die außergerichtlichen Kosten des Anwalts grob berücksichtigt sind.
Die Kosten eines Rechtsstreits können z.B. dann deutlich steigen, wenn im Rahmen der Beweisaufnahme z.B. ein technischer oder medizinischer Sachverständiger hinzugezogen wird oder weitere Beteiligte des Rechtsstreits sich anwaltlich vertreten lassen.
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(alle Werte in Euro nach dem ab 1.7.2004 geltenden RVG - alle Angaben ohne Gewähr) |
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