1. Auch wenn die Abmahnungen massenhaft verschickt werden und auf den ersten Blick aussehen, als wolle jemand schnelles Geld verdienen, haben sie doch oft einen handfesten Hintergrund:
Spezialisierte technische Dienstleister durchsuchen im Auftrag der Rechteinhaber (z.B. der Musik- oder Spieleindustrie) das Internet systematisch danach, ob urheberrechtlich geschützte Inhalte angeboten werden. Die technische Dokumentation ist mittlerweile recht ordentlich, die Urheberrechtsverletzung als solche wird in vielen Fällen kaum in Abrede zu stellen sein. (Es gibt dennoch eine ganze Reihe von Fehlerquellen, die die Abmahnung oder die Anzeige ins Leere laufen lassen, insbesondere scheint uns in letzter Zeit die Zahl nachweislich fehlerhafter IP-Adressen gestiegen...)
Wer fremde Inhalte in Filesharing-Ordnern abspeichert, stellt sie zwangsläufig anderen zum Download zur Verfügung.
Über die Frage erlaubter Privatkopien muss man in diesen Fällen nicht mehr diskutieren - die Grenze ist deutlich überschritten.
Und auch die Diskussion um die Berechtigung geistigen Eigentums oder die Gewinne der Musikindustrie ist müßig: Das geltende Recht ist insoweit klar und eindeutig.
2. Viele unserer jungen Mandanten wissen, dass derartiger Umgang mit Musik oder Software illegal ist, nehmen aber an, dass ausgerechnet sie nicht erwischt werden.
Allein die Zahl der Anfragen in unserer Kanzlei macht aber deutlich dass das Risiko keineswegs klein ist und stetig weiter wächst. Und die Bereitschaft vor allem der Musikindustrie, Schadensersatz nicht nur zu fordern, sondern auch durchzusetzen, wächst offenbar ebenso.
Reden Sie mit Ihren Kindern also ein ernstes Wort. Nach der Rechtsprechung einzelner - aber keineswegs aller - Gerichte sind Eltern nicht nur verpflichtet, die Kinder zu ermahnen, sondern die Nutzung des Internet durch die Kinder konkret zu überwachen und - wenn sie es nicht können - notfalls sogar externen Rat einzuholen.
3. Selbst als "Anschlussinhaber" sind Sie mittlerweile einem erheblichen Risiko ausgesetzt. Auch wenn Sie nur Vertragspartner Ihres Internet-Providers sind und sonst nichts mit Computern zu tun haben (wenn z.B. der Anschluss in Ihrem Haus seit Jahrzehnten unverändert auf die Großmutter läuft...), könnte es sein, dass Sie für die Untaten der Computernutzer in Ihrem Haus verantwortlich sind. Einige Gerichte verlangen mittlerweile sogar technische Sperren (obwohl Filesharing an sich nicht illegal ist). Offen ist noch die Frage, wie weit die Kontrollen in der Familie gehen müssen - muss vielleicht der Ehepartner jeden Abend den Rechner des anderen Ehepartners kontrollieren?
Jedenfalls ufert die nach wie vor völlig uneinheitliche Rechtsprechung langsam aus und verlässt u.E. allmählich die Grundlagen des Haftungssystems. Wegen des "fliegenden Gerichtsstands" können sich die Rechteinhaber das jeweils für sie günstigste Gericht aussuchen - und sie tun das auch relativ konsequent. Wir selbst gehen mittlerweile so weit - nur wenig überpointiert - zu behaupten, dass nach der Rechtsprechung einiger Gerichte wohl schon der Abschluss eines Vertrags mit dem Internet-Provider zum Zahlungsanspruch der Rechteinhaber führt.
Es hilft allerdings wenig, diesen Zustand zu beklagen. Er ist derzeit Fakt und man muss die Verteidigungsstrategien auf diese Situation ausrichten.
4. Das OLG Frankfurt hat in einer sehr ausführlich begründeten (Kosten)Entscheidung vom 20.12.2007 (AZ 11 W 58/07) deutlich gemacht, dass eine generelle Überwachungs - oder "Instruktions"pflicht gegenüber volljährigen Familienangehörigen nicht besteht. Es hat andererseits aber auch bestätigt, dass Minderjährigen ernsthaft klar gemacht werden muss, dass Urheberrechtsverletzungen illegal sind und nachdrückliche Ermahnungen durch die Eltern notwendig sind.
Nach wie vor sehen das aber nicht alle Gerichte so differenziert.
5.. In der Sache selbst gibt es oft nichts zu diskutieren: die abgemahnten Fälle sind in aller Regel klare Verletzungen des Urheberrechts und haben prinzipiell strafrechtliche wie zivilrechtliche Folgen.
Zwar müsen die Rechteinhaber keine Strafverfahren mehr einleiten, um an die Daten des Anschljussinhabers zu gelangen; hier sind ihnen der Gesetzgeber und vor allem die Rechtsprechung weit (u.E. in vielen Fällen verfassungswidrig weit) entgegengekommen.
Die Vertragsstrafe, die in der abzugebenden Erklärung zu finden ist und viele erschreckt, ist zunächst nicht das Problem, denn sie muss erst im Wiederholungfall gezahlt werden. Schmerzhaft sind "nur" die Kosten, die an die abmahnenden Anwälte zu zahlen sind.
6. Lassen Sie sich von Ihren Recherchen im Internet nicht täuschen:
solche Abmahnungen sind in der überwiegenden Zahl zumindest der aktuellen Fälle keineswegs rechtsmissbräuchlich, sondern haben eine solide Basis.
Trotz allem gibt es aber eine ganze Reihe von Aspekten, die vor Abgabe einer Unterlassungserklärung zu prüfen sind und im Einzelfall zum Erfolg führen können. Sehr oft z.B. schießt die geforderte Unterlassungserklärung über das Ziel hinaus, manchmal ist der Abgemahnte gar nicht der Verantwortliche. Jedenfalls ist es für einen Laien recht schwierig, die Reichweite der geforderten Verpflichtung zu beurteilen.
7. Ob es Sinn macht, sich gegen solche Abmahnungen zur Wehr zu setzen, ist immer auch eine Frage der Wirtschaftlichkeit.
Wir hatten oben bereits erwähnt, dass es zahlreiche Fehlerquellen gibt - wir sind der Überzeugung, dass eine Verteidigung gegen die Abmahnungen letztlich in vielen Fällen erfolgreich sein kann.
Aber: Selbst wenn man zu Unrecht abgemahnt worden sein sollte, muss man seine eigenen Anwaltskosten fast immer selbst zahlen. Rechtsschutzversicherungen decken diese Fälle definitiv nicht ab (es sei denn, Sie sind ein guter Kunde, haben wenig Schadensfälle und der Versicherer reguliert ausnahmsweise aus Kulanz). Reden Sie mit Ihrem Rechtschutzversicherer aber darüber, ob er zumindest die Kosten der Erstberatung (bis 190 EUR) deckt. Nach unseren Erfahrungen ist die Bereitschaft der Versicherer zu solchen Kulanzzahlungen aber kaum noch vorhanden. Ursache dürfte die aktuell immens große Zahl von Abmahnungen sein.
Insofern ist es oft billiger, die Unterlassungserklärung - möglichst nach kurzer Beratung mit dem Anwalt und vielleicht ein wenig modifiziert - zu unterschreiben und die Sache rasch zu erledigen. Allerdings sollte man sicherstellen, künftig nicht mehr erwischt zu werden, sonst wird die Vertragsstrafe fällig. Auch hier gibt es - je nach eigenem Sicherheitsbedürfnis und Vertrauen in die Zusagen der Kids - verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten.
8. In der Praxis raten wir häufig dazu, die eigentliche Unterlassungserklärung abzugeben, weil so das Kostenrisiko deutlich reduziert werden kann. In aller Regel grenzen wir die geforderte Unterlassungserklärung ein und ändern die ein oder andere Formulierung.
Gestritten wird anschließend vielleicht noch über die Kosten, aber dann mit einem wesentlich geringeren wirtschaftlichen Risiko. Sollte in der Abmahnung nur eine Kostenpauschale zwischen 100-300 Euro gefordert werden, ist es in vielen Fällen vernünftiger, in den sauren Apfel zu beißen und zu zahlen - vorausgesetzt, die Abmahnung hat einen legitimen Hintergrund.
Billiger wird es am Ende eines längeren Streits in aller Regel nicht, denn auch die Rechnung Ihres eigenen Anwalts wird im Laufe der Zeit höher.
(Und wir möchten Ihnen nicht zu einem Streit "ums Prinzip" raten, der Sie am Ende vielleicht doch Geld kostet.)
9. Fazit:
Kein Grund zur Panik, aber auch kein Anlass, allzu sorglos zu sein. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie lieber einmal mehr Ihren Anwalt - er wird Ihnen zumindest sehr schnell sagen können, ob Sie die Abmahnung ernst nehmen sollten und welche Reaktionsmöglichkeiten wirtschaftlich sinnvoll sind.
Allerdings wird eine zuverlässige Beratung wegen der ausufernden Rechtsprechung zur Haftung von Anschlussinhabern immer schwieriger. Seriöse Anwälte werden daher sehr sorgfältig auf die Kostenrisiken hinweisen.
Falls Sie uns fragen wollen: sehr gerne! Damit wir Ihnen schnell und zuverlässig helfen können, ist es übrigens hilfreich, uns die Unterlagen vorab per Fax oder Mail zuzuschicken. Wir wissen zwar oft schon, wie die Abmahnung gestrickt ist, wenn Sie uns den Namen des Absenders nennen - weil wir Sie seriös beraten möchten, prüfen wir aber jeden Fall individuell.
Sollte es sich um einen "Routinefall" handeln, berechnen wir für die gesamte außergerichtliche Abwicklung nur eine Kostenpauschale in der Größenordnung, wie sie auch für eine Massenabmahnungen gerechtfertigt wäre. (Dies gilt allerdings nicht, wenn die Rechner schon beschlagnahmt sind...)
Kanzlei Sosalla
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